Wer in Baden-Württemberg oder in anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muss einen Fischereischein besitzen. Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist die Teilnahme am anerkannten Vorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung (Sachkundenachweis).
Kurse und Anmeldung zur Fischerprüfung in Baden-Würrtemberg und Bayern
(Stand Januar 2020):
http://www.link-tbb.homepage.t-online.de/ASV/index.htm